Präventionskonzept

Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Pfarrei St. Andreas Eching

 

Präambel

Auf Grundlage der von der Deutschen Bischofskonferenz 2013 überarbeiteten Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und der vom Erzbischof von München und Freising 2014 in Kraft gesetzten „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ nimmt sich die Pfarrei St. Andreas Eching das nachfolgende Schutzkonzept zur Umsetzung vor.

Einleitung

Ziel und Auftrag der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Pfarrgemeinde St. Andreas Eching, einschließlich ihrer Filialgemeinde St. Johannes der Täufer Dietersheim, sind es, dass Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sich in allen Bereichen und Einrichtungen unserer Kirche sicher fühlen können. Wir wollen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entwickeln und leben können.

Viele unserer haupt- und nebenberuflich sowie ehrenamtlich Tätigen betreuen täglich Menschen aller Altersgruppen und arbeiten intensiv mit ihnen zusammen. Sie tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl und sorgen dafür, dass junge und alte Menschen sichere Lebensräume vorfinden.

Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen und die Vorbeugung (Prävention) gegen sexualisierte Gewalt zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit machen.

Begriffsbestimmung:

  • Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ im Sinne dieses Schutzkonzepts umfasst neben strafbaren sexualbezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen. Die Präventionsordnung bezieht sich somit
  • sowohl auf Handlungen nach dem 13. Abschnitt sowie weitere sexualbezogene Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB),
  • als auch auf solche nach can. 1395 § 2 CIC in Verbindung mit Art. 6 § 1 SST[1], nach can. 1387 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 n. 4 SST wie auch nach can. 1387 § 1 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 n. 1 SST, soweit sie an Minderjährigen oder Personen begangen werden, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist (Art. 6 § 1 n. SST),
  • und auf Handlungen nach Art. 1 § 1 a) VeL.

         Zusätzlich berücksichtigt werden Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden, beratenden oder pflegerischen Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen.

  • Erfasst werden alle sexualbezogenen Verhaltens- und Umgangsweisen gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der Opfer erfolgen, und alle Handlungen zur Vorbereitung, Anwendung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.
  • Minderjährige sind Kinder (vor Vollendung des 14. Lebensjahres) und Jugendliche (ab Vollendung des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).
  • Schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sind Schutzbefohlene im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB.

Diesen Personen gegenüber tragen Beschäftigte im kirchlichen Dienst eine besondere Verantwortung, entweder weil sie ihrer Fürsorge und Obhut anvertraut sind oder weil bei ihnen allein aufgrund ihrer Schutz- oder Hilfebedürftigkeit eine besondere Gefährdung im Sinne dieser Präventionsordnung besteht.

Weiterhin sind darunter Personen zu verstehen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind.

Ein solches besonderes Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis kann auch im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen. Insbesondere betrifft dies Einzelkontakte bei geistlicher Begleitung, Notfallseelsorge und Seelsorgegesprächen mit rat- und hilfesuchenden Personen.

Analyse der Schutz- und Risikofaktoren

Alle Verantwortlichen haben die dauerhafte Aufgabe, mögliche Risikofaktoren zu identifizieren und Veränderungen in den Gefahrenpotenzialen festzustellen. Dabei geht es um die Strukturen, die gelebte Kultur sowie die Haltung der Mitarbeitenden.

Mithilfe der folgenden Strukturen und vorbeugenden Maßnahmen (Präventionsmaßnahmen) soll dies umgesetzt werden.

Die in Präventionsfragen geschulte Person

Die Kirchenverwaltung benennt eine in Präventionsfragen geschulte Person (Präventionsbeauftragte(r)).

Für die Pfarrei St. Andreas wurde Frau Franziska Demuth mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt.

Frau Demuth ist zu erreichen unter Tel.: 089/3790760 und
per E-Mail: FDemuth@ebmuc.de

Unser(e) Präventionsbeauftragte(r)

  • ist Ansprechpartner im Umfeld der Pfarrgemeinde, insbesondere für alle haupt- und nebenberuflich sowie ehrenamtlich Tätigen, bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
  • kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und externe Beratungsstellen informieren.
  • bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien der Pfarrei.
  • sensibilisiert alle Verantwortlichen, dem Thema in den Strukturen und Gremien der Pfarrei den richtigen Platz und eine angemessene Gewichtung zu geben.
  • berät bei der Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und
    -maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und trägt Sorge dafür, dass nur qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.

Persönliche Eignung/Personalauswahl

In unserer Pfarrgemeinde werden nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen betraut, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die notwendige persönliche Eignung verfügen. Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder dem kirchlichen Recht verurteilt sind, werden nicht eingesetzt.

In Vorstellungs- und Erstgesprächen mit hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bewerberinnen und Bewerbern wird über den Präventionsansatz in unserer Pfarrgemeinde informiert und unsere Position dargelegt. Die Bewerbenden werden darauf hingewiesen, dass sie ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen, unseren Verhaltenskodex durch Unterschrift anerkennen und eine Grundschulung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt wahrnehmen müssen.

In Bewerbungsgesprächen sowie bei der Auswahl von Ehrenamtlichen und Praktikant(inn)en, die Aufgaben in Einrichtungen und Diensten unserer Pfarrgemeinde wahrnehmen wollen, überprüfen wir die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Problematik „Nähe – Distanz“ und „sexualisierte Gewalt“. Wir geben schriftliche Informationen mit allen relevanten Punkten an die Hand, die die geltenden Standards und unsere weiteren Vorgaben beschreiben (Präventionskonzept, Verhaltenskodex, Information zum Datenschutz).

Auch die schon länger bei uns Beschäftigten müssen sich an diesen Kriterien messen lassen und nehmen mindestens alle fünf Jahre an entsprechenden Fortbildungen teil.

Wir halten es für notwendig, dass unser Umgang miteinander immer wieder reflektiert, überprüft und weiterentwickelt wird und Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko von sexualisierter Gewalt minimieren.

In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen bzw. im jährlichen Zielvereinbarungsgespräch wird gemeinsam überprüft, welche Erfahrungen inzwischen vorliegen und ob Unterstützungsbedarf besteht.

Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung

Es besteht die Vorlagepflicht eines Erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) für alle, die mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu tun haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Um zu verhindern, dass Personen, die rechtskräftig wegen §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt sind, Kontakt zu Minderjährigen haben, müssen alle Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, ihrem Arbeitgeber ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In der Erzdiözese München und Freising gilt diese Regelung ebenso für ehrenamtliche Mitarbeiter über 16 Jahre. Dazu gehören auch Mitarbeitende von externen Kooperationspartnern. Ein neues, aktuelles EFZ muss alle fünf Jahre vorgelegt werden.

Mit Einführung des Präventionskonzepts werden in unserer Pfarrgemeinde von allen zu dem Zeitpunkt bei uns Tätigen ein EFZ eingefordert, soweit dies erforderlich und nicht bereits geschehen ist.

Bei Neueinstellung gilt das EFZ als Eingangsvoraussetzung.

Das EFZ wird bei der Meldebehörde beantragt und dann unter Angabe der Pfarrei sowie der jeweiligen Tätigkeit an das Erzbischöfliche Ordinariat München geschickt. Die dort erstellte Bescheinigung wird dann der Pfarrei vorgelegt und im Pfarrbüro dokumentiert sowie unter Einhaltung des Datenschutzes (KDG) abgelegt. Das Pfarrbüro sorgt auch dafür, dass nach fünf Jahren dem Ordinariat wieder ein aktuelles EFZ vorgelegt wird.

Das EFZ wird nur dokumentiert und dem Mitarbeitenden vom Ordinariat zurückgegeben.

Die Erzdiözese München und Freising verlangt, wie viele andere Diözesen auch, darüber hinaus von Haupt- und Ehrenamtlichen einmalig eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung sowie eine Datenschutzerklärung. Hier versichern Mitarbeiter/innen, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind und dass auch kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist. Hier schließt die Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung eine Lücke, die das erweiterte Führungszeugnis nicht abdeckt.

Der gemäß Präventionskonzept geltende Verhaltenskodex wird ebenfalls durch Unterschrift der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung anerkannt.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex unserer Pfarrei beschreibt Grundhaltungen, die zum eigenverantwortlichen Handeln ermutigen und dafür Orientierung geben. Er enthält insbesondere Aussagen zu Achtsamkeit, Wertschätzung, Respekt, Transparenz in Arbeits- und Handlungsabläufen und zu einer offenen Kommunikationskultur.

Der Verhaltenskodex ist Teil dieses Präventionskonzepts und wird von jedem Mitarbeitenden in unserer Pfarrgemeinde durch Unterschrift anerkannt. Dies ist die verbindliche Voraussetzung für eine Anstellung, Weiterbeschäftigung bzw. Beauftragung zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Kirchenverwaltung trägt in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro Sorge dafür, dass die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex dokumentiert und datenschutzkonform verwahrt wird.

Bei Bekanntwerden von Regelverletzungen und Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende führen wir (Präventionsbeauftragte(r), Seelsorgeteam) Gespräche mit den jeweils Beteiligten. Zugleich werden die unabhängigen Ansprechpersonen Herr Dr. Martin Miebach (MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de) und Frau Kirstin Dawin (KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de) informiert. Je nach Ergebnis werden Präventions-Nachschulungen angesetzt, unter Umständen kommt es zum (zeitweisen) Aussetzen der Tätigkeit im Arbeitsbereich oder zum Abbruch der Zusammenarbeit, notfalls auch zur Einleitung eines kirchen- und strafrechtlichen Verfahrens.

Unser Verhaltenskodex ist Aufforderung zur ständigen Selbstprüfung, er legt Regeln fest, gibt aber auch Sicherheit. Er wird in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 5 Jahre) durch die Kirchenverwaltung überprüft.

 

Beratungs- und Beschwerdewege

Nachfolgend werden Beschwerdewege sowie externe Beratungsstellen aufgezeigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass Missstände von allen Betroffenen benannt werden können. Das gilt für Kinder und Jugendliche, andere Schutzbefohlene, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Personensorgeberechtigte, haupt- und ehrenamtlich Tätige.

Bei Beschwerden können sich Kinder und Eltern an die Seelsorgenden und die ehrenamtliche Mitarbeitenden wenden oder direkt die unabhängigen Ansprechpersonen kontaktieren.
Anonyme Beschwerden können unter Angabe des Adressaten, z.B. „an die Präventionsbeauftragte“ oder „An das Seelsorgeteam“ im Briefkasten des Pfarrbüros eingeworfen werden.

Wie und wo eine Beschwerde möglich ist, wird von uns so veröffentlicht, dass auch Kinder oder Schwerbehinderte es jederzeit erfahren und verstehen können.

Grundsätzlich stehen im Falle eines Verdachts gegen eine/n kirchliche/n Mitarbeitende/n zunächst die unabhängigen Ansprechpersonen beim Ordinariat Herr Dr. Martin Miebach (MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de) und Frau Kirstin Dawin (KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de) zur Verfügung.

Jede Beschwerde wird direkt bearbeitet, so dass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen kann. Diese Rückmeldung zeigt den Betroffenen, dass ihr Anliegen ernst genommen wird und dass umgehend gehandelt wird.

Durch entsprechende Schulungen weiß der/die zuständige Präventionsbeauftragte, was zu tun ist, wenn es trotz aller Vorkehrungen und Umsicht zu einer Vermutung oder einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt in unserer Pfarrgemeinde kommt. Er/sie ist daher eine wichtige Anlaufstelle und wird als Lotse die weiteren Schritte einleiten.

a.                  Beschwerdewege bei der Erstkommunionvorbereitung

Reflexionsrunden nach den Gruppenstunden

Hierbei fragen die Katechet(inn)en, was gut war und was nicht gut angekommen ist. Oder: Wie gehe ich nach Hause (positiv gestimmt/negativ gestimmt)? Der/die Katechet/in kann als Vorbild auch Stellung zur Stunde nehmen. Als Methode kann das Daumenbarometer helfen.

Die Beiträge der Kinder müssen ernst genommen werden.

Der Umgang mit Kritik muss erst einmal eingeübt werden: Wie formuliert man Kritik konstruktiv? Kritik als Anregung zur Verbesserung des Klimas.

Hilfreich sind dazu:

  • Reflexionsrunden/Erfahrungsaustausch zwischen den Katechet(inn)en bei den Katechetentreffen.
  • Transparenz bei den Informationen zur Anmeldung: Bei der Informationsveranstaltung zu Beginn der Erstkommunionkatechese sollen die Beschwerdewege erläutert werden. Hierzu soll eine Liste mit Ansprechpartnern und ein zusätzlicher Verweis auf die allgemeine Seelsorge mitgegeben werden.

b.                 Beschwerdewege in der Firmvorbereitung

Reflexionsrunden

Empfohlen werden:

  • anlassbezogene Reflexionsrunden der Firmgruppenleiter/innen z.B. nach einer Gruppenstunde
  • anlassbezogene Reflexionsrunde zusammen mit den Firmlingen einer Gruppe
  • schriftliche Einzelreflexion am Ende der Firmvorbereitung

 

Interne und externe Ansprechpartner

Grundsätzlich verstehen sich alle Firmkatechet(inn)en als Ansprechpartner/innen für alle Teilnehmenden der Firmvorbereitung. Vermutlich werden die Jugendlichen eher die Katechet(inn)en ansprechen, die ihnen bekannt sind.

Da die Telefonseelsorge einen guten Ruf hat und die Mitarbeiter/innen im Umgang mit Jugendlichen und ihren Sorgen geschult sind, sollen die Jugendlichen auf die Telefonseelsorge als externe Beschwerdestelle aufmerksam gemacht werden:

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: Tel. 116 111 (kostenfrei und anonym); www.nummergegenkummer.de

KinderschutzZentrumMünchen: Tel. 089/555356;
www.kinderschutzbund-muenchen.de/fachleute

 

  1. Beschwerdewege in der Jugendleiterrunde und bei mehrtägigen Freizeitveranstaltungen

Empfohlen werden:

  • Reflexionsrunden der Leiter und ggf. auch der Teilnehmer
  • Nennung weiterer Ansprechpartner bei der Anmeldung und über den Tag hinaus
  • Kummerkasten

Bei Fahrten über Nacht mit Kindern ist folgendes System sinnvoll:

  • ein/e Zimmerleiter/in als persönlicher Ansprechpartner
  • tägliche Reflexionsrunden im Plenum
  • Rückmeldungen nach der Freizeit
  • die Möglichkeit, nach Hause telefonieren zu können (z.B. könnte ein leihbares Camp-Handy zur Verfügung gestellt werden)
  • Reflexionsrunden durch die Gruppenleiter abends, nachdem die Kinder zu Bett gegangen sind
  • ein Wunsch- und Sorgenkasten

d.                 Beschwerdewege bei den Ministrant(inn)en

Eltern können sich bei den Oberministrant(inn)en melden und Positives wie Negatives berichten.

Der Kummerkasten sollte in der Kirche ausgehängt werden an einer Stelle, an der die Kommunionkinder und die Ministrant(inn)en vorbeikommen. So kann sich jeder trauen etwas einzuwerfen. Dieser Kummerkasten wird von zwei Personen vor den Leiterrunden geleert.

Qualitätsmanagement

Das vorliegende Schutzkonzept mit allen dazu notwendigen Maßnahmen wird nicht einmalig und dauerhaft erstellt. Handelnde Personen wechseln, neue Entwicklungen stellen auch neue Herausforderungen an die Präventionsarbeit.

Die laufende Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes soll in unserer Pfarrgemeinde eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts, der Wertschätzung und der Grenzachtung dauerhaft fördern und festigen.

Bei einem Vorfall von sexualisierter Gewalt in einer Einrichtung unserer Pfarrgemeinde, bei strukturellen Veränderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre wird unser Schutzkonzept überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

Über die Maßnahmen zur Prävention informieren wir vor allem auf unserer Internetseite, in den Pfarrbriefen und durch Aushänge. Ideen, Kritik und Anregungen können jederzeit formlos bei der/dem Präventionsbeauftragten vorgebracht werden.

Aus- und Fortbildung

Grundschulungen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ sind für haupt- und ehrenamtlich Tätige verpflichtend. Alle pastoralen Mitarbeiter/innen wurden in einem ausführlichen E-Learning-Programm durch die Stabsstelle Prävention zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch geschult.

Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gründlich über Prävention gegen sexualisierte Gewalt sowie regelmäßig über Schulungsangebote informiert werden und teilnehmen. Die Teilnahme wird jeweils dokumentiert.

Für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll in regelmäßigen Abständen eine Schulung in der Pfarrgemeinde mit externen Fachleuten angeboten werden. Darüber hinaus erhalten alle Kommunion- und Firmgruppenleiter(innen) jeweils zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Einführung in die Thematik. Dabei werden allen Teilnehmern das Präventionskonzept mit dem Verhaltenskodex der Pfarrgemeinde, die Formblätter für Selbstauskunft, Erweitertes Führungszeugnis und Datenschutzerklärung sowie die Handreichung für Ehrenamtliche „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen

Jedes Kind hat das Recht, gesund und beschützt aufzuwachsen. Dafür sind nicht nur die Eltern und Familien verantwortlich, sondern auch wir als Gemeinschaft, in der Kinder groß werden, leben und lernen – egal, ob in Spielgruppen, Kindertagesstätten oder bei den Ministrant(inn)en. An vielen dieser Orte lernen sie auch uns als Teil der Kirche, als Gemeinschaft des Glaubens kennen.

Wir wollen Kinder und Jugendliche gezielt in ihrer Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Handlungsfähigkeit stärken. Es geht um respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in der Begegnung miteinander sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien.

Wir wollen Kinder so stark machen, dass sie auch NEIN sagen können!

Abschluss/Inkrafttreten

Das vorliegende Schutzkonzept wird für die Pfarrei St. Andreas Eching mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Das Konzept wurde von der Kirchenverwaltung am 24. Juni 2020 beschlossen, am 18.03.2024 aktualisiert und ist nun rechtskräftig. Die inhaltlichen Entscheidungen des Konzepts werden bereits umgesetzt bzw. werden, wie angegeben, in den nächsten Wochen in die Praxis übertragen.

Die laufende Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes soll eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts, der Wertschätzung und der Persönlichkeitsförderung dauerhaft festigen.

[1] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ [SST] vom 30. April 2001. Der in diesem Schreiben angekündigte normative Teil liegt in seiner geltenden Form als Normae de gravioribus delictis vom 21. Mai 2010 vor. [Diese Normen werden zitiert unter Nennung des entsprechenden Artikels und unter Zufügung des Kürzels für das Bezugsdokument: SST.]